Tauchschule Beck, nürnberg, tauchschule, Tauchkurs, Tauchkurse,tauchen, bali, tauchausbildung,tauchreisen,cmas Allgemeine Geschäftsbedingungen Tauchschule Beck

Der Tauchschüler verpflichtet sich, den Anweisungen der Tauchlehrer/Übungsleiter
im Rahmen der Tauchausbildung Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.

1. Attest

Vor Kursbeginn hat der Tauchschüler auf eigene Kosten eine tauchsportärztliche Untersuchung
durchführen zu lassen und das Attest der Tauchschule vorzulegen.
Dieses darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 6 Wochen sein, bei weiteren Tauchkursen
nicht älter als 12 Monate.

Hat der Tauchschüler zu Beginn / während des Tauchkurses gesundheitliche Probleme ,
die bei Erstellung des Attestes nicht vorlagen, so hat er dies unverzüglich dem Tauchlehrer zu melden.
Die Tauchschule kann in diesem Fall verlangen, daß der Tauchschüler sich ggf. einer erneuten
tauchsportärztlichen Untersuchung unterzieht und ein neues Attest vorlegt.

Wird nachträglich aus medizinischer Sicht von der Teilnahme am Tauchkurs abgeraten
( durch ärztliches Attest), hat die Tauchschule das Recht, den Tauchschüler von der
Teilnahme am Tauchkurs auszuschließen. (s. Punkt 4)

2. Anmeldung

Die Anmeldung zum Kurs hat schriftlich zu erfolgen. Mit dem Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 30,- € pro Person zu leisten.
Bei weiteren Kursen (AOWD , Crashkurse, Auffrischungskurse ect.) kann die Zahlung/Anzahlung variieren.
Die Anzahlung wird auf den Kurspreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens bei Kursantritt fällig.
Der Teilnehmer erhält die benötigten Lehrmittel als Leihmaterial, welche nach erfolgreichem Abschluss
zurückzugeben sind. Die Anzahlung wird, im Falle eines Rücktrittes durch den Kunden, ohne erkennbare / wichtige Gründe für
Unkosten einbehalten.

3. Abbruch

Wird ein Tauchkurs aus Gründen, die nicht von der Tauchschule zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen,
besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kurspreises. Bei Abbruch wegen Krankheit, die durch ein ärztliches
Attest begründet wird, kann der Tauchschüler innerhalb von 6 Monaten die fehlenden Kursteile nachholen.

4. Rücktritt

Ein Rücktritt von der Kursteilnahme hat schriftlich bis zu vier Wochen vor Kursbeginn zu erfolgen.
Das mit der Anmeldung erworbene Lehrmaterial muss zurückgegeben werden.

Ein Rücktritt des Kursteilnehmers aus gesundheitlichen Gründen ist mit einem ärztlichen Attest
schriftlich zu belegen. In diesem Fall kann der Kurs kostenfrei auf einen unbefristeten Zeitpunkt
der vollkommenen Genesung des Kursteilnehmers verschoben werden.

Bis zum Kursbeginn kann der Tauchschüler verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Kursvertrag eintritt. Die Tauchschule kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den Kurserfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Für den Dritten gelten im gleichen Maße die Bestimmungen wie bereits in den obigen Abschnitten beschrieben.

5. Kurswiederholung

Besteht der Teilnehmer den Tauchkurs nicht, so hat er die Möglichkeit zur Wiederholung desselben.
Je nach Aufwand / Menge der zu wiederholenden Abschnitte wird eine weitere Gebühr fällig.Max. jedoch
nicht mehr als 50 % des bereits gezahlten Kurspreises.

6. Vorbehalt

Die Tauchschule behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Kurstermine (auch kurzfristig) zu verschieben.

7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Falls einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch einen gültige zu ersetzen,
die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

8 Gerichtsstand

Der Kursteilnehmer kann den Kursveranstalter ausschließlich an dessen Firmensitz
verklagen. Für Klagen des Kursveranstalter gegen den Kursteilnehmer ist der Wohnsitz
des Kursteilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,
die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des / Kursveranstalter
maßgebend.